Einsparpotential Rechnungsversand

24.11.2011 11:03 #1
gob
Aus Krefeld
1 Beiträge

Zum 01.07.2011 wurden gemäß § 14 UstG die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen gesenkt. Die elektronische Rechnung wird mit einem herkömmlichen Rechnungsbeleg gleichgesetzt. Somit sind der elektronische Datenaustausch (EDI) und die elektronische Signatur für die Gewährleistung der inhaltlichen Echtheit nicht mehr erforderlich.

Davon profitieren besonders kleine und mittelständische Unternehmen, für die sich, durch den Wegfall von Druck- und Portokosten eine signifikante Entlastung ergibt.

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