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Muß beim Autogenschneiden abgesaugt werden?
Antwort: "Ja", beim Autogenschneiden / Brennschneiden muß abgesaugt werden! In der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 220, Ausgabe Januar 2006, Seite 21 Tabelle 9, steht eindeutig geschrieben: "Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe". Grundsätzlich gelten folgende Staubgrenzwerte: Alveolengängige (lungengängige) Staubfraktion max 3 mg/m³ Einatembare Staubfraktion max. 10 mg/m³ Diese Grenzwerte stehen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe die sog. "Arbeitsplatzgrenzwerte" der TRGS 900. Mit freundlichem Gruß Franco Pinelli