SCHNEIDFORUM CONSUTLING GMBH & CO.KG

Teilnahmebedingungen und kaufmännische Bedingungen Deutscher Schneidkongress®

Bedingungen und Hinweise für den Deutschen Schneidkongress® PLUS

Generelle Bedingungen für alle Teilnehmer:

  • Mit dem Erwerb des CUTTING WORLD® Messetickets über Messe Essen, können auch die speziell ausgewiesenen Vorträge am Schneidkongress PLUS besucht werden. Es existieren keine gesonderten Kongresseintrittskarten für den Deutschen Schneidkongress® PLUS.
  • Hinweis: Messetickets enthalten kein Catering. Catering Vouchers und Messe-Ticketes können gesondert über Messe Essen bezogen werden. Mehr Infos dazu auf www.cuttingworld.de.
  • Erhöhtes Besucheraufkommen möglich! Messebesucher, wie auch Aussteller der CUTTING WORLD sind berechtigt, an den hierzu frei gegebenen Referaten am Schneidkongress PLUS teilzunehmen. Daher könnte der Fall eintreten, dass die Kongressräume bei bestimmten Themen überfüllt sein werden. Wir empfehlen, dass rechtzeitige Aufsuchen der Kongressräume. Sitzreservierungen sind aus orginsatorischen Gründen leider nicht möglich. Sollte ein Raum belegt sein, so hat der Besucher die Möglichkeit eine Parallelveranstaltungen zu besuchen oder den Kongressinhalt als PDF-Datei im Nachgang downzuloaden.
  • PDF-Download: Im Nachgang können Kongressteilnehmer die PDF-Datei downloaden. Der Zugriff auf die PDF-Vorträge ist nur für teilnehmende Kongressbesucher möglich, die uns ihre DSGVO-konforme Erlaubnis schriftlich erteilt haben. Die Download-Berechtigung wird nur für die Referate des jeweiligen Besuchertages erteilt. Zugriffsrechte für Fremdpersonen oder Nichtanwesende sind ausgeschlossen. Der Zugriffscode wird einige Zeit nach Beendigung des Schneidkongresses PLUS nach Eingang der Anmeldereihenfolge zugestellt und ist zeitlich befristet. Diese PDF-Dateien dürfen weder als Ganzes noch Auszüge davon veröffentlicht werden, sie dienen ausschließlich den Teilnehmern zur eigenen, privaten Information. Schneidforum lehnt jede Haftung gegenüber den Fremdinhalten Dritter ab. Verantwortlich für die Inhalte und die Dateien sind allein die jeweiligen Referenten.
  • Hinweis: Nicht alle Referenten stellen ihre PDF-Vorträge zur Verfügung. Ein Anrecht auf die freiwillige Downloadleistung gilt als nicht zugesagt.

  • Unterkunft: Wünscht der Teilnehmer eine Übernachtung, so findet er auf der Webseite von Messe Essen eine Vielzahl an Hotelvorschlägen, so dass er selber das gewünschte Hotel buchen kann. Die Übernachtungskosten trägt jeder Teilnehmer selber.
  • Anreise: Die An-/Abreise erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des jeweiligen Teilnehmers.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten. Für alle Schäden, die durch den Besucher erzeugt wurden, haftet der Besucher bzw. sein Arbeitgeber.
  • Auf der Messe, den Seminaren und dem Kongress werden Besucherfotos und Video-Mitschnitte erstellt. Sie gestatten uns und den von uns beauftragten Fotografen und Pressemitarbeitern Fotos und Video-Mitschnitte zu erstellen und sie im Internet und in Medien veröffentlichen zu dürfen. Wenn Sie auf den Fotos nicht gesehen werden möchten, geben Sie uns bitte eine schriftliche Nachricht.
  • Nur den von Schneidforum oder Messe Essen beauftragten Personen ist das Aufzeichnen von Ton- oder Videomitschnitten der Referate gestattet, allen anderen ist es untersagt.
  • Werbeverbot: Werbung auf dem Schneidkongress ist ausschließlich den werbenden Sponsoren im Rahmen ihres Ausstellerpakets gestattet. Gästen und Besuchern ist das Verteilen eigener Werbung oder andere Werbeaktionen während des Kongresses untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Gäste von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Kongress - Abgrenzung zur Beratung: Der Veranstalter des Schneidkongresses behält sich das Recht vor, verschiedene Gastredner einzuladen oder über ein Call-for-paper-Auswahlverfahren durch eine unabhängige Jury zu legitimieren. Schneidforum weist ausdrücklich darauf hin, dass es selber und keiner seiner Mitarbeiter, Empfehlungen für ein spezielles Produkt oder einer Marke oder einem Verfahren ausspricht oder Kaufentscheidungen beeinflusst. Finden im Rahmen der Veranstaltung oder danach Verkäufe oder Beratungen statt, so geschieht dies ausdrücklich durch eigenen Willen des Käufers und zwischen den Parteien - Schneidforum übernimmt hierfür weder Garantie noch Gewährleistung und tritt in keiner Art und Weise in das Kauf- oder Beratungsverhältnis ein.
    Schneidforum haftet nicht für die Aussagen der betriebsfremden Gastsprecher oder Aussteller, da es deren Aussagen nicht beeinflussen kann.
    Die Referate und Podiumsdiskussionen am Schneidkongress dienen als Informationsveranstaltung mit Orientierungscharakter. Es handelt sich bei dieser Veranstaltung nicht um eine individuelle Beratung. Eine Beratung ist nur dann als Beratung definiert, wenn zuvor ein verbindlicher, schriftlicher Beratungsvertrag mit klarem Beratungsziel geschlossen wurde. Die Erreichung eines bestimmten Informations-Ergebnisses oder Lösungsfindungsprozesses gilt als weder zugesagt noch vereinbart.
  • Bestandteil der Teilnahmebedingungen: Es gelten ausschließlich unsere AGB.
  • Fällt die Messe Cutting World oder/und Deutsche Schneidkongress aus Gründen höherer Gewalt aus, werden die Events verschoben oder abgesagt, so ändern sich auch die Bedingungen für den Schneidkongress PLUS. Bei allen Veranstaltungen behält sich Schneidforum den Wechsel von Dozenten und Referatsthemen vor. Dies gilt entsprechend für Verschiebungen oder Änderungen im Ablauf der Einzelprogramme, ohne dass hierdurch die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Veranstaltungen berührt werden. Ein Anrecht auf Inhalte und Referate besteht nicht.
  • Alle Angaben unter Vorbehalt. Technische oder inhaltliche Änderungen möglich. Alle Programmangaben erfolgen ohne Gewähr. Ein Anrecht auf diesen Service besteht indes nicht.
  • Das Hausrecht übt Messe Essen aus - den Anweisungen des Gebäudemanagements und der technischen Verwaltung ist Folge zu leisten. Es gelten die Hausvorschriften der Messe Essen.

KAUFMÄNNISCHE BEDINGUNGEN für Sponsoren am DEUTSCHEN SCHNEIDKONGRESS PLUS

  1. Kongress-Veranstalter:
    Schneidforum Consulting GmbH & Co.KG
    Brühler Str. 176a
    42657 Solingen, DE
    Tel. +49 (0) 212 24 710 47
    Fax. +49 (0) 212 24 710 48
    Email: info@schneidforum.de

    Messe-Veranstalter:
    MESSE ESSEN GmbH
    Postfach 10 01 65
    45001 Essen, Deutschland
    Tel. +49-(0)201-7244-0
    
Fax +49-(0)201-7244-513

  2. Anmeldung
    Sponsoringpakete Bronze, Silber, Gold sind nur buchbar von Ausstelller- oder Mitaussteller-Unternehmen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis zu erbringen. Posterstände können von jedem Unternehmen gebucht werden, das zum Format der Veranstaltung passt. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung erfolgt durch Einreichung des rechtsverbindlich unterzeichneten Formulars „Bestellung Sponsoring-Paket“ beim Veranstalter.
    Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis 14 Tage nach dem in den „Teilnahmebedingungen“ bekannt gegebenen Anmeldeschluss gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist.
    
Mit Bedingungen oder Vorbehalten versehene Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. 

    Ein Konkurrenzausschluss erfolgt nicht. 
Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller diese „Bedingungen“ sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. 
Alle Regelwerke sind im Downloadbereich der aus dem Anmeldeformular ersichtlichen Internetseite der jeweiligen Veranstaltung einzusehen und auszudrucken. Sie werden vom Veranstalter auf Wunsch auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
 Ein Anrecht auf Buchung eines Sponsoring- oder Werbepaketes besteht nicht. Der Kongress-Veranstalter kann ohne Begründung eine Bestellung ablehnen.

  3. Anmeldeschluss

    Sind Sponsoringpakete und Werbetools nach Anmeldezeitraum noch verfügbar, ist eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich. Sind sie bereits vorab vergriffen, so ist eine Buchung nicht mehr möglich, auch wenn der Anmeldeschluss eingehalten wurde.

  4. Rücktritt
    
Der Sponsoring-, Werbe-Toolsvertrag ist grundsätzlich verbindlich, er ist nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kündbar. Tritt ein Aussteller nach dem Anmeldeschluss, aber vor der Zulassung zurück, so verfallen eventuell geleistete Anzahlungen. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt nur aus besonderem Grund möglich. 
Der Veranstalter ist befugt vom Sponsoring- und Werbevertrag fristlos zurück zu treten, falls der Aussteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere der Zahlung der Rechnung mit einer Überfälligkeit von 14 Tagen nach Zahlungsziel. Der Aussteller/Sponsor haftet auch im Falle der außerordentlichen Vertragskündigung durch den Veranstalter weiterhin in voller Höhe für die bis dahin entstandenen Kosten des Veranstalters.

  5. Zulassungsvoraussetzungen für Sponsoring:

    Die Zulassung wird schriftlich bestätigt, was durch eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnungsstellung gültig ist und ist nur für den einen Besteller gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Zulassung kann vom Veranstalter widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind oder vom Aussteller falsche Angaben angegeben wurden. Nach der Zulassung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung rechtsverbindlich, auch wenn sich bestimmte Wünsche des Ausstellers nicht erfüllen.

  6. Vorbehalte, Force Majeure

    Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Streik, Terror, Krieg, höhere Gewalt, Todesfall) zu verlegen, zu verkürzen, zeitweise ganz zu schließen oder abzusagen. Der Veranstalter kann nach billigem Ermessen die Veranstaltung absagen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gesichert ist.

    Mit der Absage entfallen wechselseitige Verpflichtungen der Partner, Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen oder Schadensersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden. 
Wird die Veranstaltung verschoben, so reduziert sich weder die Gebühr noch hat der Aussteller ein Anrecht auf Schadensersatz, er kann aber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Nachricht schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

  7. Haftungsausschluss:

    Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für die Exponate oder andere Wertgegenstände des Sponsors. 
Der Sponsor haftet gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den er, seine Mitarbeiter oder vom ihm beauftragte Dritte, ihm zufügen. Der Veranstalter empfiehlt dem Sponsor den Abschluss einer eigenen Versicherung. Im Übrigen haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Sponsor Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Seine Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
    Der Sponsor haftet für alle Schäden an Einrichtungen, Bodenbelägen, Wänden, Türen, Tischen etc. die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter entstanden sind.

  8. Verjährung

    Vertragliche Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Ansprüche aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

  9. Preisstellung:

    Alle Preise in €, zzgl. ges. MwSt. Die Preise sind als Paketpreise zu verstehen, eine Nichtnutzung des beinhalteten Kontingentes berechtigt nicht zu Preisabzug. 
Skonto gilt als nicht vereinbart. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Veranstalter als Vorkasse binnen 30 Tagen nach Auftragserteilung.

  10. Referate
    
Zusätzlich zu den Themen des Deutschen Schneidkongresses PLUS dürfen Sponsoren im Rahmen der verfügbaren und gebuchten Speakerslots neue Produkte und Lösungen am Deutschen Brennschneidtag® vorstellen. Die Anmeldung ist nur für bestimmte Sponsorengruppen möglich, bei denen der Referentenplatz Bestandteil des Sponsoringpaketes ist. Die Referentenplätze werden hierbei nach Berechtigung, Thema, Inhalt, Verfügbarkeit in der Reihenfolge des Bestelleingangs vergeben. 
Gibt es mehr Bewerber als Plätze, so entscheidet die Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Passt das Thema nicht zum Kongressthema oder sind die Plätze bereits vergeben oder entspricht der Inhalt und die Form des Referats nicht dem Anspruch der Veranstaltung, so kann Schneidforum den Referentenplatz ersatzlos und ohne Entschädigung streichen. 
Ein Anrecht auf einen Speakerslot besteht nicht, auch wenn er Bestandteil des Sponsorenpakets sein sollte.
    Eine Kostenerstattung eines Sponsoringpakets auch nicht teilweise, wenn beispielsweise Optionen nicht wahrgenommen werden oder bestimmte Leistungen aus besonderem Grund ausfallen sollten, gilt als nicht vereinbart.

  11. Gewerbliche Schutzrechte, Fotografieren

    Der Werbende hat die Wahrung gewerblicher Schutzrechte, Wettbewerb- und Urheberrechte sicher zu stellen. Bei Verstoss stellt der Sponsor den Veranstalter von Forderungen Dritter frei, trägt die juristischen Kosten und Schadenszahlungen die dem Veranstalter entstanden sind. Der Veranstalter hat das Recht, Werbung, die gegen gute Sitte und Moral verstösst, auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Falle nachgewiesener Schutzrechtsverletzungen oder anderer Verstösse, die Gegenstände vom Seminarraum und/oder Kongress-Foyer entfernen zu lassen und den Werbenden von der laufenden und zukünftigen Kongressen entschädigungslos auszuschließen. Dies betrifft auch gerichtlich nachgewiesene Schutzrechtsverletzungen.

    Jeglicher Verkauf oder entgeltliche Dienstleistung an Privat- oder Geschäftspersonen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist untersagt. 
Der Werbende haftet für die Einholung erforderlicher Erlaubnisse, z.B. GEMA. 
Die Veranstalter haben das Recht, Bild- und Tonaufzeichnungen jeglicher Art von Messeständen, Exponaten, Referaten etc. anzufertigen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die aufgenommenen Mitarbeiter des Werbenden, sofern diese dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen. Der Veranstalter haftet nicht für die Freiheit von Rechten Dritter an den Ablichtungen. 
Der Bild-, Video-, Ton-Mitschnitt von Referaten ist allen Teilnehmern untersagt.

  12. Werbeformate
    
Die Anlieferung der Werbedaten, Anzeigen muss rechtzeitig erfolgen. 
Die zulässigen Formate für Anzeigen sind: PDF oder JPG-Format mit 300dpi für die Druckversion sowie 75dpi für die Webversion.
 Werbetexte können in ASCII-Textformat, PDF- oder MS Word® DOC-Format eingereicht werden. 

    Alle außerhalb der bekannt gegebenen Fristen eingereichte Zustellungen kann der Veranstalter nicht mehr berücksichtigen. 

    Verspätete Anmelder und/oder zu spät eingereichte Daten versäumen die Werbemöglichkeiten, da die Werbemittel dann bereits im Druck oder in Arbeit sind, dies hat keine Auswirkungen auf die zu leistenden Beiträge.

  13. Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden nur im organisatorisch notwendigen Umfang erhoben. 
Der Werbende erklärt sein Einverständnis mit der automatischen Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten durch den Veranstalter im Rahmen geschäftlicher Zwecke, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, insbesondere die Weiterleitung der Besucher- und Firmendaten für das Ticket- und Einlasssystem der Messegesellschaft.

  14. Salvatorische Klausel, Nebenabreden
    
Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen wurden und vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden. 

Technische, organisatorische und kaufmännische Änderungen vorbehalten. 
Diese Bedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten. Die sich ergebenden Lücken sollen so geschlossen werden, dass Sinn und Zweck des Vertrags erhalten bleiben.


    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der geschäftliche Sitz des Veranstalters. Es ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des CISG anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

    Es gelten unsere Allge. Geschäftsbedingungen, die im Internet auf der Seite www.schneidforum.de sowie www.cuttingworld.de lesbar sind.