Untersuchungen zeigten, dass die gemittelte Rauhtiefe den höchsten Anforderungen nach DIN EN 1090-2:2011-10 genügen. Diese lagen im Bereich von Rz5=25µm bis 40µm. Bei der anschließenden Härteprüfung im Bereich der Schnittkanten wurden Härtewerte von bis zu 490HV10 festgestellt.
Die Zulässigkeitsgrenze liegt bei dem hier eingesetzten Werkstoff bei maximal 380HV10. Dies entspricht einer ca. 280% höheren Härte im Vergleich zum unbeeinflussten Grundwerkstoff, der im Mittel eine Härte von ca. 175HV10 aufweist. Wie zu erwarten zeigte eine Mikrogefügeuntersuchung ein Zwischenstufengefüge im Bereich der Schnittkante bzw. der Schadensstelle (Abb. 3).
Damit kann das im vorliegenden Fall äußerst schlechte Umformvermögen für den Werkstoff S355J2+N mit einer enormen Aufhärtungen und einem ungünstigen Gefügeaufbau im Bereich der Schnittkante begründet werden.
Anschließend durchgeführte Versuchsschnitte mit Vorwärmtemperaturen von 100°C ergaben Härtewerte von max. 220HV10. Die Aufhärtung lag damit lediglich bei 25%. Biegeversuche zeigten zufriedenstellende Ergebnisse ohne Risseinleitung bis zu einem Biegewinkel von 160°. Dieser Schadensfall zeigt, welche Bedeutung der Wahl geeigneter Schneidparameter, insbesondere der Vorwärmtemperatur zugesprochen werden muss.
Der Nachweis dieser korrekten Parameter ist damit nicht nur im bauaufsichtlichem Bereich im Rahmen der DIN EN 1090-2:2011-10, sondern auch im ungeregelten Bereich, wie z. B. im Maschinenbau, von enormer Wichtigkeit, um Schäden dieser Art zu vermeiden.