Die EN 1090 gilt seit 1.7.2012 und hat für alle Schneid- und Brennbetriebe Bedeutung. Sie löst die alte DIN 18800-7 damit ab. Bauteile für Gebäude, Behälter, Geländer etc. sind kennzeichnungspflichtig und müssen mit CE-Kennzeichen versehen werden. Hierzu muss der Bearbeiter werkeigene Produktionskontrollen einführen und sich durch eine anerkannte Stelle zertifizieren lassen. (TÜV, SLV oder andere). An die Produktionsplanung, Dokumentation werden bestimmte Anforderungen gestellt, was für viele Betriebe einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Zum Thema Schneiden verlangt die Norm eine einwandfreie Entgratung. Ob die thermischen Schneidprozesse für den Auftrag geeignet sind, muss durch Materialproben bewiesen und kontrolliert werden. Es muss eine Rückverfolgbarkeit gesichert werden. Der Hersteller hat nachzuweisen, dass er alle Prozesse beherrscht. Dazu zählt neben den Proben und der Dokumentation auch die Schulung des Personals.
Im Rahmen der Qualitätssicherung bei der Herstellung von Stahltragwerken werden zunehmend neue Anforderungen an den Schneidbetrieb gestellt. Schneidspezifische Geltungsbereiche wurden in der „neuen“ DIN EN 1090-2 normativ eingeführt und stellen die Lohnschneider vor neue Herausforderungen hinsichtlich der Auswahl geeigneter Qualifizierungen von Schneidverfahren.