Sicherheit groß geschrieben!

Quetschsschutz der Füße
Bild 1: Quetschsschutz der Füße

Bei Brennschneid-, Plasma-, Laser- und Wasserstrahlschneidanlagen muss Sicherheit ganz groß geschrieben werden. Die hier vorgestellten Sicherheitsmaßnahmen sind beispielhaft, je nach Maschinentyp können diese von Fall zu Fall anders aussehen. Für den Verbraucher ist wichtig, dass er einen ausreichenden Schutz im Arbeitsalltag erfährt.

Besondere Beachtung: Bei Plasmaschneidanlagen müssen darüber hinaus noch spezielle Erdungsvorschriften eingehalten werden. Bei Laserschneidanlagen sind es bestimmte Strahlungsschutz-Maßnahmen etc. Diese hier vorgestellten Maßnahmen sind daher nicht komplett, sondern vom Schneidprozess abhängig.

Wasserstrahlanlagen sind ähnlich wie Autogenschneidanlagen genügsamer hinsichtlich der Anforderungen an Einhausung und Distanzvorschriften. Generell gilt für alle Schneidanlagen: "nicht zu nahe kommen", "nicht in den Strahl hineinfassen oder hineinsehen", "vor Lärm schützen", "nicht in den Bewegungsradius der Achsen gelangen, auch nicht durch Kleidungsstücke" usw. Beachten Sie immer die Sicherheitsanforderungen der Hersteller! 

Bei thermischen Schneidanlagen sorgen Sie für ausreichende Frischluftzufuhr und geeignete Luftfilterung.

CE-Kennzeichnung

Laut Gesetzgeber haftet der Betreiber für die Gefahrenabsicherung der Schneidanlage. Um dieser Haftung genüge zu tun, kaufen Unternehmen i.d.R. Schneidanlagen, die bereits eine erforderliche CE-Kennzeichnung besitzen. Aber: Sobald der Betreiber selber in das Maschinensystem relevant eingreift, ist er für die Erbringung eines neues CE-Kennzeichens verantwortlich. Wird beispielsweise der Brennschneidtisch vom Betreiber selber beigestellt und an die Filterung angeschlossen, kann er sich im Personenschadensfall nicht mehr hinter dem CE-Kennzeichen des Maschinenherstellers in Sicherheit wiegen - die Beweislast wurde durch seinen Eingriff auf ihn selber übertragen. Er haftet nun für die komplette Dokumentation, für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen etc.

Daher unser Rat: Kaufen Sie möglichst die Komplettanlage bei Ihrem Lieferanten und sorgen Sie dafür, dass die CE sich auf die Gesamtanlage bezieht. Reduzieren Sie Ihren Eigenanteil an Fremdleistung auf das Mindeste, z.B. die Fundamente und die Energieversorgung. 

 

Bild 1: Fühler-Endschalter sorgen für einen Überfahrschutz der Füsse.  Abstreifer an den Portalkonsolen schieben den Staub von der Schiene.

Bild 2: Passive Seilzugschalter für den Personenschutz, wenn diese sich auf dem Brenntisch befinden und die Anlage sich unbemerkt nähern sollte. Auch mit Sicherheitslichtschranken kann der Personenschutz bewerkstelligt werden. Die Sicherheitsmaßnahme muss zur jeweiligen Maschinengeschwindigkeit passen.

Bild 3: Eine Sicherungsflasche mit Notaus kann der Bediener mobil zur Hand nehmen, wenn er an der Maschine arbeitet und die Anlage nicht immer im Sichtbereich hat. Alternative Konzepte sehen gleich noch ein mitfahrendes Mini-Steuerpult vor. Bei kleineren Anlagen ist eine solche Flasche jedoch nicht immer nötig, bzw. sinnvoll.

 

Dies ist nur eine kurze Auswahl aus einer Vielzahl an Punkten. Gerne beraten wir Sie hierzu oder stellen Sie Ihre Fragen im Forum ein.

 

 

Bild 2: Fühler des Quetschsensors

Not-Aus-Schalter

Bild 3: Not-Aus als Flasche ausgeführt

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