Was wird zum Schneiden mit Plasma benötigt?

Welche Ausstattung ist im Minimum für das Schneiden mit dem Plasmaverfahren erforderlich?

Inhaltsverzeichnis:

Was wird für das Schneiden mit Plasma benötigt?

Plasmaschneiden erfordert mindestens:

  1. den zur Materialdicke passenden Plasmabrenner
  2. die korrekten Prozesseinstellungen und Parametertabellen
  3. Schlauchpaket und Plasmaschneidkopf
  4. optimale und nicht verbrauchte Verschleißteile
  5. eine schnelle Höhenregelung oder eine manuelle Abstandshalterung
  6. eine passende Schneidanlage mit CNC-Steuerung, sofern maschinell geschnitten werden soll
  7. Prozessgase mit der erforderlichen Reinheit
  8. elektrische Energie mit einer gewissen Stabilität, Stromschwankungen sind zu vermeiden
  9. ein für das Verfahren optimiertes CNC-Programm und damit eine geeignete CAD/CAM-Software
  10. eine gute Erdung und Masseverbindung
  11. einen Auflagetisch mit Absaugung
  12. Filtersystem
  13. geschultes Personal
  14. Sicherheitstechnik
Plasmaschneidanlage Hypertherm XPR300 beim Piercing/Lochstechen
Plasmaschneidanlage Hypertherm XPR300 beim Piercing/Lochstechen

Was benötigt das eigentliche Plasmagerät für den Betrieb?

Ausführliche Zusammenfassung mit Berücksichtigung der Sicherheitstechnik:

  • Zunächst einmal die Plasmastromquelle, oft umgangssprachlich als Plasmaschneider bezeichnet
  • einen Plasmaschneidkopf, der oftmals auch als Plasmabrenner benannt wird oder  Handstück
  • die Verbindungsschlauchpakete, verbinden den Plasmabrenner mit der Stromquelle
  • eine Gaskonsole mit dazugehörigen Gasen
  • eine Erdung des Schneidtisches sowie die Masseverbindung des Schneidmaterials mit der Stromquelle, damit der Stromkreis geschlossen ist
  • ein geeignetes Führungssystem, sei es eine manuelle Vorrichtung, eine halbautomatische Einheit oder ein vollautomatisches CNC-gesteuertes Antriebs- und Koordinatensystem, das man Plasmaschneidanlage bzw. Plasmaschneidmaschine nennt.

Darüber hinaus noch erforderlich:

Müssen Plasmaschneidmaschinen eingehaust werden?

Nein, Plasmaschneidanlagen müssen nicht eingehaust werden, sofern interne Werksvorschriften nichts anderes vorgeben.

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